Echos & Voices
 

Prüfpflicht für Nachhaltigkeits-Claims: Warum Unternehmen jetzt ihre Kommunikation revidieren müssen

Von Christian Hoppenstedt

30.01.2026

 

Die EmpCo-Richtlinie ist ein Meilenstein im Kampf gegen Greenwashing und verpflichtet Unternehmen ab September 2026 zu transparenter und nachweisbarer Nachhaltigkeitskommunikation.

 

Im Zentrum der Richtlinie (EU) 2024/825 steht die Stärkung des Verbraucherschutzes: Unternehmen dürfen Nachhaltigkeitsversprechen nur noch dann machen, wenn diese klar, nachvollziehbar und belegbar sind. Insbesondere pauschale Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „biologisch abbaubar“ sind künftig verboten, sofern diese nicht durch aussagekräftige Beweise untermauert werden. Unternehmen sollten jetzt handeln, um ihre Kommunikationsstrategien anzupassen, Bußgelder zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher zu stärken.

 

Ein Meilenstein im Kampf gegen Greenwashing

Mit der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) schärft die EU das Lauterkeitsrecht massiv nach. Es handelt sich nicht mehr nur um vage Richtlinien, sondern um eine Erweiterung der Liste verbotener Geschäftspraktiken. Für die Unternehmenspraxis bedeutet dies einen Paradigmenwechsel: Die Beweislast für ökologische Werbeaussagen verschiebt sich. Jede Aussage über Umweltvorteile muss künftig auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder durch eine herausragende Umweltleistung belegbar sein. „Marketing-Lyrik“ wird damit zu einem messbaren Rechtsrisiko.

 

Umsetzungsfrist endet im März 2026

Obwohl die neuen Regeln ab dem 27. September 2026 verbindlich anzuwenden sind, ist der zeitliche Spielraum für die notwendigen Anpassungen eng. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht überführen. Unternehmen stehen damit in der Pflicht, ihre internen Freigabeprozesse und Dokumentationsketten so aufzubauen, dass sie zum Stichtag lückenlos nachweisfähig sind. Ein Zuwarten bis zum Ende der Frist birgt die Gefahr, dass Werbematerialien und Produktverpackungen nicht rechtzeitig rechtskonform umgestellt werden können.

 

Keine Ausnahmen: Auch rückwirkende Prüfung erforderlich

Ein wesentlicher Aspekt der neuen Rechtslage ist die fehlende Bestandsgarantie für bestehende Claims. Die Richtlinie kennt keine Ausnahmen für bereits im Umlauf befindliche Kampagnen oder langfristig genutzte Slogans. Mit Inkrafttreten der Sanktionen müssen sämtliche aktiven Werbebotschaften den neuen Standards entsprechen. Dies erfordert eine umfassende Inventur: Unternehmen müssen jeden einzelnen „Green Claim“ – vom Firmenlogo mit Blatt-Symbol bis hin zur Produktbeschreibung im Online-Shop – auf seine Belastbarkeit prüfen. Was heute noch als marktüblich gilt, kann ab September 2026 als irreführend abgemahnt werden.

 

Strategische Weichenstellung: Vom Claim zum Content

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Nachhaltigkeits- und Kommunikationsabteilungen enger zusammenrücken. Es gilt, vage Behauptungen durch belegbare Fakten und tiefgreifendes Engagement zu ersetzen.

Hier setzt der Ansatz von Echo Bridge an: Im Rahmen der ESG-Berichtspflichten dokumentieren Unternehmen bereits heute ihre Fortschritte in der Transformation. Eine Kooperation im Bereich des Dokumentarfilm-Sponsorings bietet die Möglichkeit, diese harten Fakten in eine glaubwürdige Erzählform zu überführen. Wenn Unternehmen Filme unterstützen, deren Themen mit den eigenen ESG-Zielen und Werten korrespondieren, entsteht eine inhaltliche Tiefe, die weit über oberflächliche Werbeslogans hinausgeht.

Ein solches Engagement liefert den Kontext und die journalistische Substanz, die Greenwashing-Vorwürfen den Boden entzieht. Es ist keine bloße Behauptung von Nachhaltigkeit, sondern die aktive Förderung von Aufklärung und gesellschaftlichem Diskurs zu den Themen, die das Unternehmen im Kern bewegen.

 

Ihr nächster Schritt zur rechtssicheren Kommunikation

Die Anpassung an die EmpCo-Richtlinie erfordert sowohl juristische Präzision als auch kommunikative Weitsicht. Stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung und Ihre Markenkommunikation harmonisch und rechtssicher zu vereinen?

 

Echo Bridge unterstützt Sie dabei, Kooperationen zu finden, die Ihre Transformation sichtbar machen, ohne in die Falle pauschaler Claims zu tappen.

  • Für Nachhaltigkeitsverantwortliche: Verknüpfen Sie Ihre ESG-Fortschritte mit starken Narrativen.
  • Für Kommunikationsexperten: Schützen Sie Ihre Marke durch inhaltlich fundiertes Storytelling vor Abmahnrisiken.

Lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie Dokumentarfilm-Sponsoring Ihre Kommunikationsstrategie zukunftssicher und glaubwürdig ergänzen kann.

 

Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch

 

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